Presseaussendung

13. Februar 2024 | Presse

Kocher-Enthaltung zum Lieferkettengesetz geht gegen eigenes Ministerium

Aktion vor dem BMAW am Tag der Menschenrechte 2022

Wien, am 15. Februar 2024. Heute Nachmittag findet eine Debatte und Abstimmung im EU-Unterausschuss des Nationalrats statt, bei der nochmals die Österreichische Position zum EU-Lieferkettengesetz diskutiert wird. Mit seiner Blockadehaltung zum EU-Lieferkettengesetz stellt sich Wirtschaftsminister Kocher allerdings nicht nur gegen Menschenrechte sondern auch gegen das eigene Ministerium. Das zeigt ein aktuelles Dokument des Wirtschaftsministeriums mit dem Titel „EU-Vorhaben 2024 im Wirkungsbereich des BMAW“, zu dem Martin Kocher sogar ein Vorwort beigesteuert hat.

„Der plötzliche Schwenk von Minister Kocher, der sich im Rat gegen die Initiative stellen will, scheint rein auf Zuruf der Industrie zu passieren. Sein eigenes Ministerium hat die Konsultationen zum EU-Lieferkettengesetz geführt und dieses positiv bewertet. Der Minister war in den gesamten Prozess miteingebunden“, zeigt sich Stefan Grasgruber-Kerl, Lieferkettenexperte bei der Menschenrechtsorganisation Südwind verwundert. „Zusätzlich haben BMAW und BMJ einen vorbildlichen monatelangen Beteiligungsprozess mit Sozialpartnern und Zivilgesellschaft geführt. Es wäre eine Schande diese Bemühungen jetzt derart zu entwerten.“

In Bezug auf die heutige Abstimmung ruft Südwind alle Beteiligten dazu auf zur Sachlichkeit zurückzukehren und sich im Sinne der Menschenrechte gemeinsam für das EU-Lieferkettengesetz positionieren.

Ministeriumspapier betont Vorteile durch das Lieferkettengesetz

Im Dokument „EU-Vorhaben 2024 im Wirkungsbereich des BMAW“ hält das Ministerium zum EU-Lieferkettengesetz klar fest: „Erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit und die Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz sind kein „Entweder-oder“, sondern ein „Sowohl-als-auch“. Die CSDDD wird als Beitrag zu einer verstärkten Umsetzung der internationalen Standards wie den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen gesehen.“

Unter „Mehrwert für die österreichischen Bürgerinnen und Bürger“ schreibt Kochers Ministerium außerdem: „Maßnahmen für eine verstärkte Integration von unternehmerischer Verantwortung können zur Krisenfestigkeit der Unternehmen und damit einer resilienten Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft und der Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) beitragen.“

Im Absatz „Mehrwert für die österreichischen Unternehmen“ betont das BMAW klar die Vorteile des EU-Lieferkettengesetzes: „Ein effizientes Risikomanagement, das menschenrechtliche- und Umweltrisiken berücksichtigt, kann zu Krisenfestigkeit und langfristiger Nachhaltigkeit von Unternehmen beitragen. Einheitliche EU-Standards – im Vergleich zu 27 unterschiedlichen, nationalen Regelungen – fördern ein Level Playing Field, damit auch die Wettbewerbsgleichheit und einen funktionierenden Binnenmarkt. Das Vertrauen zwischen wirtschaftlichen Akteuren und der Gesellschaft sowie in das internationale Handelssystem kann durch die Berücksichtigung der Standards unternehmerischer Verantwortung gestärkt werden.“

Nähere Informationen:
EU-Vorhaben im Wirkungsbereich des BMAW, BMAW, Wien 2024: https://www.bmaw.gv.at/dam/bmdwgvat/content/Themen/Europa-und-EU,-Wettbewerbspolitik/oesterreichinderEU/%C3%96sterreich-in-der-EU_nicht_barrierefrei/Bericht_des_BMAW_%C3%BCber_die_EU-Vorhaben_2024_bf.pdf
Die angeführten Zitate finden sich im Kapitel 4.2.9. S. 64-66

Faktencheck zum EU-Lieferkettengesetz der Treaty-Allianz:
https://www.suedwind.at/wp-content/uploads/2024/02/Faktencheck-Lieferkettengesetz.pdf

Rückfragehinweis:
Stefan Grasgruber-Kerl
Leiter Kampagnen
+43 69910040079
stefan.grasgruber-kerl@suedwind.at

Stefanie Marek
Pressesprecherin Südwind
stefanie.marek@suedwind.at
+43 (0) 680 1583016

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