EU-Lieferkettengesetz
Ein Meilenstein, den wir gemeinsam erreicht haben, ist in Gefahr!

Im vergangenen Jahr in Kraft getreten, verpflichtet das Gesetz Konzerne zur „unternehmerischen Sorgfalt“ und zum Nachweis, dass ihre Geschäftstätigkeit weltweit weder Menschenrechte noch Umweltstandards verletzt. Das Ziel einer gerechteren Welt ohne Kinderarbeit, einstürzende Textilfabriken, Hungerlöhne und Umweltzerstörung schien greifbar.
Doch statt das Gesetz konsequent umzusetzen, plant die EU-Kommission nun, es angeblich aufgrund zu viel Bürokratie zu „vereinfachen“. Ende Februar wurde dazu die sogenannte Omnibus-Verordnung vorgelegt. Kurz gesagt, würde dieser Plan ein demokratisch ausgehandeltes, hart erkämpftes Gesetz wirkungslos machen. Es scheint, als wolle die EU-Kommission in einen Wettbewerb um die schlechtesten Umwelt- und Sozialstandards eintreten, ähnlich wie Trump oder Musk.
Wenn die Omnibus-Verordnung durchgeht (noch vor dem Sommer soll alles beschlossen sein), wird das Lieferkettengesetz massiv verwässert, und eine generelle Abkehr von der erarbeiteten Nachhaltigkeitsagenda wäre nahezu unvermeidlich. Das dürfen wir nicht zulassen!
Lohnraub, Zwangsarbeit und Umweltzerstörung dürfen nicht ungestraft bleiben. Bitte spenden Sie, damit Europa auf Kurs bleibt – für Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit.
Gesetze durchschummeln – So funktioniert der „Omnibus“
Für eine Omnibus-Verordnung werden mehrere Gesetzesänderungen zu einem Paket gebündelt, das gemeinsam verabschiedet wird. Klingt zunächst praktisch, ist aber auch eine Strategie. Denn in einem solchen Paket werden oft Gesetze untergebracht, die einzeln scheitern würden, im „Omnibus“ jedoch problemlos durchkommen. Es ist also ein Instrument, mit dem Politiker umstrittene Gesetze schnell und ohne großen Widerstand durchsetzen können.
Vorsicht Bürokratie-Rhetorik!
Die Omnibus-Verordnung wird als „Bürokratieabbau“ dargestellt, doch dahinter steckt mehr. Es geht nicht nur um vereinfachte Verfahren, sondern um das Aushebeln von Nachhaltigkeitsrichtlinien – eine Deregulierung. Das Narrativ der „überbordenden Bürokratie“ wird genutzt, um Regeln gegen die Ausbeutung von Menschen und Natur in Lieferketten zu schwächen. Das Lieferkettengesetz hingegen schafft einen verlässlichen Rechtsrahmen für alle und sorgt für gleiche Spielregeln.
Auswirkungen auf das Lieferkettengesetz
Keine zivilrechtliche Haftung mehr
Unternehmen könnten von Geschädigten nicht mehr für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten belangt werden.
Einschränkung der Berichtspflicht auf direkte Zulieferer
Unternehmen müssten nur noch ihre direkten Vertragspartner überprüfen, während ausgebeutete Subunternehmer außen vor bleiben.
Keine jährlichen Kontrollen mehr
Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten soll nur noch alle fünf Jahre überprüft werden, was Missbrauch begünstigen würde.
Geltung erst für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeiter:innen
Nur Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitern wären betroffen, sodass fast drei Viertel der Firmen und nur 90 in Österreich aus der Sorgfaltspflicht fallen.




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