Presseaussendung

03. Juni 2024 | Presse

Breites Bündnis präsentiert Faktencheck zu Entwaldungsverordnung

Wien, 23. Mai 2024. Die Torpedierung der bereits beschlossenen EU-Entwaldungsverordnung von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und der Landwirtschaftskammer stützt sich auf Falschmeldungen und Halbwahrheiten. Die Menschenrechtsorganisation Südwind, der Österreichische Biodiversitätsrat, die Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar und die Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz (KOO) schaffen mit einem Faktencheck zur Entwaldungsverordnung Klarheit und widerlegen die gängigsten zehn Mythen, die derzeit kursieren. Der Faktencheck basiert hauptsächlich auf dem Verordnungstext der EU sowie auf öffentlich zugänglichen Dokumenten der EU-Kommission.

Ziel der Entwaldungsverordnung ist es, zu verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt gelangen, die mit Entwaldung, Waldschädigung sowie illegaler Vertreibung von lokaler Bevölkerung in Verbindung stehen. Das betrifft zum Beispiel Holz, Kakao und Soja.

„Die Entwaldungsverordnung ist eine absolute Notwendigkeit, um die globale Zerstörung der Wälder und damit verbundene Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Die plötzlichen Warnrufe vor einer überbordenden Bürokratie sind unbegründet und dienen wohl dazu, im Vorfeld der EU-Wahl eine bestimmte Stimmung zu generieren“, sagt Maria Hammer, Waldschutz-Referentin bei Südwind. „Statt Falschmeldungen braucht es eine fristgerechte und regelkonforme Umsetzung in Österreich sowie ausreichende Mittel für Kontrollbehörden.“

Fakten statt Stimmungsmache

Der finale Inhalt der von Österreich mitverhandelten Entwaldungsverordnung ist seit rund einem Jahr bekannt. Die einzige darin enthaltene wesentliche Neuerung für Waldbesitzer:innen wird sein, dass Wälder und Ackerflächen als Ganzes einmalig mit GPS-Daten versehen werden müssen. Es müssen nicht die Geodaten jedes einzelnen Baumes erfasst werden, wie etwa von der Landwirtschaftskammer behauptet. Die Erfassung der Wälder und Äcker ist mit Google Maps einfach umsetzbar. Die restlichen Bestimmungen gelten ohnehin bereits seit Einführung der Holzhandelsverordnung (EUTR) 2013.

Ökologe Franz Essl vom Österreichischen Biodiversitätsrat betont die Wichtigkeit der neuen Verordnung: „Die EU ist mit einem weltweiten Anteil von 10 Prozent die zweitgrößte Importeurin von Produkten, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Entwaldung ist global gesehen die zweitgrößte Ursache von CO2-Emissionen und trägt daher massiv zum Klimawandel bei. Gleichzeitig schwinden ökologisch intakte Naturwälder im Rekordtempo. Es ist auch Österreichs Verantwortung und im eigenen Interesse, etwas dagegen zu tun.“

Und Anja Appel, Leitung der Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz, hebt hervor: „Die Entwaldungsverordnung ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Rechte der Kleinbäuerinnen und -bauern sowie der indigenen Bevölkerung, da sie vor illegaler Vertreibung und Entwaldung im globalen Süden schützt.“

Ingrid Pintaritsch von der Dreikönigsaktion ergänzt: „Der Zugang zu sauberem Wasser und Nahrung hängt für viele Projektpartner:innen im Globalen Süden vom Wald ab. Eine ambitionierte und fristgerechte Umsetzung der Verordnung würde dazu beitragen, die Lebensgrundlagen der Menschen vor Ort nachhaltig zu sichern.“

Rückfragehinweis:
Stefanie Marek
Pressesprecherin Südwind
stefanie.marek@suedwind.at
+43 680 1583016
www.suedwind.at

Franz Essl & Yvona Asbäck für das Leitungsteam des Österreichischen Biodiversitätsrats franz.essl@univie.ac.at
yvona.Asbaeck@donau-uni.ac.at
+43 676 6091638 oder +43 676 537 08 90
www.biodiversityaustria.at

Judith Zimmermann-Lackner
Fachreferentin Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz
j.zimmermann@koo.at
+43 6602005192
www.koo.at

Elisabeth Holzner
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
+43 676 880 11 1000
elisabeth.holzner@dka.at

Faktencheck zur EU-Entwaldungsverordnung 2024-(c)Suedwind

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Erstellungsdatum: Juli 2024

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