Wien/Straßburg, am 14.12.2023. In der Nacht auf Donnerstag konnte in den Trilog-Verhandlungen zum EU-Lieferkettengesetz eine Einigung erzielt werden. Die neue Richtlinie wird dazu führen, dass große Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten umsetzen müssen. Anders als beim deutschen Lieferkettengesetz ist auch eine zivilrechtliche Haftung vorgesehen. Das bedeutet, Betroffene können Entschädigungen einklagen und Unternehmen müssen somit Verantwortung übernehmen. „Der erzielte Kompromiss stellt einen Meilenstein dar, doch der Kampf für eine Welt ohne Ausbeutung ist noch lange nicht vorbei. Das Fehlen echter Klimaverpflichtungen sowie weitreichende Ausnahmen für den Finanzsektor gefährden die Effektivität des EU-Lieferkettengesetzes“, sagt Bettina Rosenberger, Koordinatorin der zivilgesellschaftlichen Kampagne Menschenrechte brauchen Gesetze!. „Dennoch wird es dazu führen, dass es in Österreich im Zuge der Implementierung erstmals eine verbindliche Konzernverantwortung geben wird.“
„Trotz der bleibenden Schlupflöcher ist mit dem EU-Lieferkettengesetz ein wichtiger Schritt gegen Ausbeutung und für faire, menschenwürdige Arbeitsbedingungen weltweit gelungen. Egal ob bei Kinderarbeit in Schokolade-Lieferketten oder Zwangsarbeit in der Elektronikindustrie, große Unternehmen werden sich künftig nicht mehr so leicht auf ihre Lieferanten ausreden können. Viel wichtiger noch: Geschädigte haben endlich das Recht auf Wiedergutmachung“, sagt Stefan Grasgruber-Kerl, Lieferkettenexperte von Südwind. „Wir haben bei der Präsentation des Kommissionsvorschlags gesagt: Mit dem EU-Lieferkettengesetz ist es wie mit einem Tigerbaby – wir sind sehr froh, dass es endlich da es ist, aber Zähne und Krallen müssen ihm erst wachsen. Die jetzt nach zwei Jahren erwachsene und fertig verhandelte Richtlinie hat einige Zähne und Krallen und ist somit sicher mehr als ein Papiertiger.“
Rasche und umfassende Implementierung in Österreich gefordert
„Jetzt muss das Papier zum Leben erweckt werden. Die EU-Mitgliedsländer müssen den notwendigen Rahmen schaffen, um die neue EU-Richtlinie umzusetzen. Konkret müssen Unternehmen dazu verpflichtet werden, Risikoanalysen durchzuführen, ihre Sorgfaltspflichten nachzuweisen und echte Schutzmaßnahmen für Arbeiter;innen zu garantieren“, so Rosenberger und Grasgruber-Kerl.
Einigung mit großen Wermutstropfen
Seit vielen Jahren fordern die Organisationen der Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!” verbindliche Regeln für Unternehmen, damit diese Menschenrechte und die Umwelt entlang ihrer Wertschöpfungsketten schützen. Der Druck von einzelnen Mitgliedsstaaten sowie von Industrie-Lobbys hat jedoch dazu geführt, dass für den Finanzsektor abgeschwächte Regeln gelten werden, deren Effektivität noch höchst fraglich ist.
Der Kompromiss wurde in Verhandlungen zwischen Vertreter:innen des Parlaments, dem Rat und der Kommission erreicht, damit liegt jedoch noch keine fertige Richtlinie vor. Letzte Details werden im Rahmen von weiteren Verhandlungen besprochen. Anschließend wird der Text im Rat und im EU-Parlament beschlossen. Im März 2024 kann mit einer fertigen Richtlinie gerechnet werden. Sofern keine abweichenden Bestimmungen getroffen werden, muss die Richtlinie in Österreich innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Rückfragehinweis:
Bettina Rosenberger
Netzwerk Soziale Verantwortung
Geschäftsführerin
Tel.: +43 660 8835409
E-Mail: bettina.rosenberger@nesove.at
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Tel.: 0650 9677577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at