Aktiv werden: Notbremse für Omnibus!

Das hart erkämpfte EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) steht vor einer gefährlichen Abschwächung! Nach jahrelangem Einsatz von Bürger:innen und Zivilgesellschaft trat die EU-Richtlinie letztes Jahr endlich in Kraft. Die Hoffnung war groß, dass dadurch einstürzende Textilfabriken, Hungerlöhne und Kinderarbeit effektiv bekämpft werden können.
Angeführt von Präsidentin Ursula von der Leyen will die EU-Kommission nun ihr eigenes Gesetz anstatt es umzusetzen wieder zurückbauen. In einem rücksichtslosen Deregulierungs-Wettrennen mit Elon Musk und Donald Trump gefährdet sie dadurch potenziell lebensrettende Maßnahmen für den Schutz von Menschenrechten und Klima.
Mach mit bei der E-Mailkampagne: „Notbremse für Omnibus!“
Noch kann Österreich dieses politische Debakel verhindern. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Justizministerin Anna Sporrer müssen der Omnibus-Initiative im Rat ihre Zustimmung verweigern und sich für eine Umsetzung des Lieferkettengesetzes in Österreich starkmachen.
Die Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes können Menschenrechtsverletzungen sowie Katastrophen und Naturzerstörung vorbeugen und Betroffenen Entschädigung garantieren: Es liegt jetzt an der österreichischen Regierung, Weitblick und Verantwortung zu zeigen und den Omnibus-Vorschlag zu stoppen!
Dazu brauchen wir deine Unterstützung!
Mit einer persönlichen Nachricht an die Wirtschaftsminister Wolfang Hattmannsdorfer und Justizministerin Anna Sporrer erinnern wir sie an ihre Verantwortung für Menschenrechte und Klimaschutz.
Was sieht der Omnibus-Plan vor?
Ende Februar hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Deregulierungs-Verordnung vorgelegt – der so genannte Omnibus-Plan. Dieser enthält weitreichende Abschwächungen, die den Grundkern des Green Deals und vor allem des Lieferkettengesetzes zerstören würden. Die Omnibus-Verordnung sieht unter anderem folgendes vor:
- Keine zivilrechtliche Haftung mehr: Unternehmen könnten von Geschädigten nicht mehr für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten belangt werden.
- Einschränkung auf direkte Zulieferer: Unternehmen müssten nur noch ihre unmittelbaren Vertragspartner überprüfen.
- Keine jährlichen Kontrollen mehr: Die Einhaltung von Sorgfaltspflichten soll nur noch alle fünf Jahre überprüft werden. Eine vorsorgende Wirkung wird dadurch sinnlos und Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet
Fazit:
- Unternehmen könnten ein derart abgeschwächtes Gesetz leicht umgehen;
- Ohne regelmäßige Kontrollen und die Möglichkeit für Geschädigte, Wiedergutmachung einzuklagen, ist das Lieferkettengesetz wirkungslos;
- Die Einhaltung der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten wird dadurch rein freiwillig und rücksichtslosen Konzernen wieder mal ein Freifahrtschein ausgestellt.