Die öffentliche Beschaffung mit rund 14 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Jahr hat ein enormes Potenzial: Der naBe-Aktionsplan will öffentliche Auftraggeber bei der nachhaltigen Beschaffung unterstützen, indem er für 16 Beschaffungsgruppen für die allgemeine Norm des § 20, Abs 5 BVergG 2018 zur umweltfreundlichen Beschaffung konkrete Anforderungen definiert. Damit wird für Beschaffungsverantwortliche nachvollziehbar, wie Umweltgerechtheit in öffentlichen Vergabeverfahren anwendbar ist. Es geht nicht mehr ums Warum, sondern ums Wie!
Referentin: Mag.a Karin Hiller, Bundesministerium für Klimaschutz, naBe-Gesamtkoordinatorin
Anmeldung: Rocinela.Castillo@klimabuendnis.at