EU-Lieferkettengesetz: Österreich opfert Menschenrechte für Wünsche der Industrielobby

Südwind und NeSoVe kritisieren Minister Kochers Enthaltung: Österreich und Deutschland spielen schändliche Rolle bei der weiteren Blockade des EU-Lieferkettengesetzes

Die heutige Ablehnung des EU-Lieferkettengesetzes im Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) ist ein harter Rückschlag für den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang globaler Lieferketten.

“Österreichs Beteiligung an der Blockade des ausgehandelten Kompromisses ist eine  Pflichtverletzung in Bezug auf die Menschenrechte”, sagt Gertrude Klaffenböck, Südwind-Koordinatorin der Clean Clothes Kampagne in Österreich. “Das ist zudem ein verheerendes Signal: Vergehen gegen Menschenrechte und Umweltbestimmungen bleiben weiterhin ungestraft. Die Politik schützt damit noch länger Konzerne auf Kosten der Rechte, des Lohns und der Sicherheit jener Arbeiter:innen, die etwa unsere Kleidung, Lebensmittel, oder Elektronikprodukte herstellen.”

Ein Aus des EU-Lieferkettengesetzes bedeutet das aber nicht. Die Verhandlungen laufen weiter. Bettina Rosenberger, Geschäftsführerin des Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe), findet dazu klare Worte: “Österreichs Wirtschaftsminister Kocher muss sich endlich konstruktiv verhalten und sich in den kommenden Verhandlungen zum vorliegenden Kompromiss bekennen. Es ist mehr als bedenklich, dass Martin Kocher bisher nicht bereit war, seinen Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen. Stattdessen opferte er diese der Wunschliste einiger Industrielobbies.”

Verbindliche Sorgfaltspflichten unumgänglich

Ohne umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten - Kernelement des Lieferkettengesetzes, die auch im Titel der Richtlinie stehen - fehlen verbindliche Regeln, die Unternehmen dazu verpflichten, Menschenrechte und Umwelt zu schützen.

Die Gegner des Lieferkettengesetzes wollen keinen echten Menschenrechtsschutz, sondern präsentieren weiterhin Scheinlösungen. Bundesminister Kocher, der für Österreich an den bisherigen Verhandlungen beteiligt war, beruft sich seit kurzem auf einen “Listen-Ansatz”, der Unternehmen entweder auf “positive” oder “negative Listen” setzen soll. Ein solcher „Listen-Ansatz“ hätte keine präventive Wirkung und würde nur zeigen, wo der Schaden bereits angerichtet ist. Völlig ungeklärt wäre auch die Frage, wie Geschädigte zu ihrem Recht kommen. Trauriges Mahnmal ist etwa der Einsturz der zertifizierten Rana Plaza-Textilfabrik in Bangladesch im Jahr 2013: Über 1.100 Menschen kamen dabei ums Leben. Die Angehörigen mussten jahrelang um Wiedergutmachung kämpfen und waren schlussendlich auf das freiwillige Entgegenkommen der Unternehmen angewiesen.

Weitere Scheinargumente und Mythen zum Lieferkettengesetz hat das Bündnis der“Treaty Alliance” in einem kurzen Überblick widerlegt.

Rückfragehinweis:

Bettina Rosenberger
Kampagnenkoordinatorin „Menschenrechte brauchen Gesetze!“
+43 660 8835409
bettina.rosenberger@nesove.at
c/o Netzwerk Soziale Verantwortung

Stefanie Marek
Pressesprecherin Südwind
+ 43 680 1583016
stefanie.marek@suedwind.at